Sie kennen das vermutlich – man erwartet dringend ein Paket und hat Sorge, dass der Zusteller gerade dann klingelt, wenn man ganz kurz zum Einkaufen, Kinder abholen oder Hund ausführen aus dem Haus ist.
Mit einer Abstellgenehmigung für Ihre Pakete können Sie das ganz entspannt alles erledigen. Ihr Paket erwartet Sie dann bei Ihrer Rückkehr!
Gerade, wenn Sie vielleicht einmal länger unterwegs sind, wollen wir Ihre Pakete sicher vor neugierigen Blicken und schlechtem Wetter ablegen. Wählen Sie daher als Ablageort einen nicht einsehbaren, möglichst überdachten Platz auf ihrem Grundstück. Das kann zum Beispiel sein:
Der Abstellplatz sollte für Ihren Zusteller natürlich gut zugänglich und anhand Ihrer Beschreibung leicht auffindbar sein.
Geben Sie in Ihrer Beschreibung die Position des Ablageortes möglichst genau an. Also z.B. „Holzunterstand an Hausrückseite“ oder „Pflanztisch unter Vordach vom Gartenhaus, von Einfahrt aus rechts um das Wohnhaus gehen“.
Wählen Sie einen nicht einsehbaren Ablageort, um bestmöglich vor einem Diebstahl geschützt zu sein. Wir können leider keine Haftung für den Verlust eines Paketes nach erfolgtem Ablegen am festgelegten Ablageort übernehmen.
Wenn Sie einen Ablageort bestimmt haben, erfolgt die Zustellung immer kontaktlos. Das heißt, wir legen Ihre Pakete immer am Ablageort ab, ohne vorher bei Ihnen zu klingeln. Sie werden über die Ablage per Benachrichtigungskarte in Ihrem Briefkasten informiert.
Ihre Abstellerlaubnis kann weitere Personen aus Ihrem Haushalt umfassen. An diese Personen adressierte Pakete werden dann ebenfalls am Ablageort abgestellt.
Sie können Ihre Abstellgenehmigung jederzeit widerrufen. Das geht ganz unkompliziert über unser > Kontaktformular oder Sie schreiben uns eine > E-Mail.