Ob sensible Dokumente oder wichtige Kündigungsfristen, in vielen Fällen ist es notwendig, nachweisen zu können, dass ein geschäftliches Schreiben den Empfänger auch erreicht hat.
Neben dem förmlichen Postzustellungsauftrag (v.a. für Gerichte, Ämter und Kommunen) bieten wir Ihnen zwei Einschreiben-Varianten an. Dazu erhalten Sie auch immer einen Rückschein, sowohl bei Einwurf-Einschreiben als auch bei Einschreiben mit Übergabe.
Bereits Kunde? > Kostenlose Einschreibebelege anfordern
Bei diesem Einschreiben wird der Einwurf in den Briefkasten durch die Unterschrift des Zustellers bestätigt. Diese Zustellbestätigung wird dem Absender als Rückschein zugesandt.
Das Einschreiben mit persönlicher Übergabe gegen Unterschrift des Empfängers*. Die unterschriebene Empfangsbestätigung wird dem Absender als Rückschein zugesandt.
Die förmliche Zustellung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Auftraggeber erhält eine ausgefüllte und unterzeichnete Zustellungsurkunde.